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Aufsuchende Familientherapie

„Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden.“  - Marie-Luise Conen

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist aufsuchende Arbeit und findet in der Lebenswelt der Familien statt. Mit ihrer u.g. Zielbestimmung, die man auch als Perspektive eines „gelingenderen Alltages“ (Hans Thiersch) bezeichnen kann, erfordert AFT gerade durch ihre Alltagsorientierung einen achtsamen, wertschätzenden Umgang mit den KlientInnen.

Der Alltag der Familien geht unmittelbar in die therapeutische Arbeit ein, so können auch alle aus der Familie heraus erwachsenden Handlungsorientierungen direkt und ummittelbar in den therapeutischen Prozess eingebunden werden. Dies kennzeichnet AFT als ein weiteres, niedrigschwelliges Angebot aus dem Bereich der ambulanten „Hilfen zur Erziehung“ (HzE).

Leistungen

Eine AFT umfasst inklusive aller Vor- und Nachbereitungszeiten 7 Stunden/Woche. Die durchschnittliche Dauer einer AFT liegt zwischen 6 und 9 Monaten und muss im Bedarfsfall im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung aller Beteiligten auf den Therapieverlauf abgestimmt werden.

AFT wird grundsätzlich in Co-Therapie von in aufsuchender Arbeit erfahrenen,  systemisch ausgebildeten BeraterInnen oder Paar- und FamilientherapeutInnen durchgeführt. Dabei kann das gesamte Methodenrepertoire der Systemischen Familientherapie zum Einsatz kommen.

Nach Vorauswahl und detaillierten Vorinformationen durch die Mitarbeiter/innen des „Allgemeinen Sozialdienst“ (ASD) des „Fachdienstes Familie und Schule / Jugendamt des Kreises Stormarn“ beginnt nach dem Erstgespräch die Kontaktphase von ca. 4 Wochen. Am Ende dieser Phase formulieren die TherapeutInnen gemeinsam mit den Familienmitgliedern die unterschiedlichen Aufträge, die dann im Rahmen des ersten Hilfeplangespräches mit den MitarbeiterInnen des ASD rückgekoppelt werden (Anliegen-Schnittstelle).

In der Regel findet eine Therapieeinheit pro Woche in der Familie statt, die Intervalle zwischen den Sitzungen können in Absprache mit allen Beteiligten auch bedarfsabhängig verändert werden.

Grafik zum Verlauf einer Aufsuchende Familientherapie

Zielgruppe / Kooperationserfordernisse Jugendamt - AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Grundsätzlich steht AFT allen Familien, in denen ein Bedarf an „Hilfen zur Erziehung“ besteht, offen. Dies gilt auch für Familien, die bereits über mehrere Generationen vom Jugendamt betreut werden und Erfahrungen mit anderen Formen der Hilfen zur Erziehung haben. Die Vorauswahl der Familien erfolgt immer durch die MitarbeiterInnen der ASDs. Möglichst alle Familienmitglieder sollten kontraktfähig sein, und es soll eine erkennbare Bereitschaft (ggfs. auch als verdeckte Wünsche geäußert) zur Klärung von Beziehungsproblemen vorhanden sein. Im Rahmen der AFT legen wir besondere Bedeutung auf die konkrete Formulierung der „Anliegen-Schnittstellen“ zwischen allen Beteiligten – Jugendamt, Familienmitgliedern, TherapeutInnen. Die dort formulierten Aufträge werden im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 KJHG immer wieder prozesshaft zwischen allen Beteiligten rückgekoppelt.

Wir legen großen Wert darauf, auch im Kontext der AFT im Rahmen der Hilfeplanungen situationsabhängig alle innerhalb eines Familiensystems wirksamen HelferInnen (z.B. Kinder- und Jugendlichenpsychiater, Lehrer, Ärzte) einzubeziehen. Eine kontinuierliche und verlässliche Rückkoppelung im gesamten Therapieprozess mit den MitarbeiterInnen der ASDs ist uns besonders wichtig.

Zielbestimmung

AFT zielt darauf ab, die Ressourcen aller Familienmitglieder für eine eigenverantwortliche Lebensführung zu stärken. Die erziehungsberechtigten Personen sollen durch die Stabilisierung der Elternachse befähigt werden, ihrer natürlichen und gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden und eine funktionierende Beziehung mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu gestalten. AFT dient somit primär der Wiederherstellung oder Sicherung der Erziehungsfunktion innerhalb einer Familie. Beispielhaft nennen wir hier Verhaltensbesonderheiten von Familienmitgliedern, den Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie, das Auftreten von psychischen und somatischen Erkrankungen oder auch von Krisen, wie sie durch Trennungsprozesse, Scheidung oder auch den Tod von Familienmitgliedern ausgelöst werden können. Zunächst oft verdeckte Partnerkonflikte sollen  im Rahmen der AFT bearbeitbar werden. Nicht zuletzt zielt AFT auf die Vermeidung von Fremdunterbringung oder auch teilstationären Hilfen, sie kann aber auch als Angebot zur Begleitung von Familien bei der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus stationären und anderen Hilfen eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der AFT sind die §§ 1 und insbesondere § 27 des SGB VIII „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ (KJHG).

Kosten

Die Kosten für eine AFT werden im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ vom Kreisjugendamt Stormarn auf Antrag übernommen.

Kontakt

AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Berliner Ring 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531 17 30 11
Telefax: 04531 17 30 19
E-Mail: kjf@awo-stormarn.de

Fachbereichsleitung: Frau Gülsen Gönenc